Einordnung der Produkte nach dem Einwegkunststofffondgesetz (EWKFONDSG)

Das Einwegkunststofffondgesetz bringt neue Anforderungen mit sich, die eine sorgfältige Einordnung Ihrer Produkte erfordern. Wir bei ecocycle stehen Ihnen als kompetenter Partner zur Seite, um diese Herausforderung zu bewältigen. Unsere Dienstleistung umfasst:

  • Detaillierte Produktanalyse:
    Wir überprüfen Ihre Produktpalette im Hinblick auf die Bestimmungen des Einwegkunststofffondgesetzes.
  • Klassifizierung und Beratung:
    Unsere Experten klassifizieren Ihre Produkte entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und beraten Sie zu möglichen Anpassungen oder Alternativen.
  • Dokumentation und Compliance:
    Wir unterstützen Sie bei der Erstellung aller notwendigen Dokumentationen, um Compliance sicherzustellen.
  • Langfristige Strategien:
    Darüber hinaus beraten wir Sie zu langfristigen Strategien, wie Sie Ihr Sortiment umweltfreundlicher und zukunftssicher gestalten können.

Verlassen Sie sich auf unsere Expertise, um die Anforderungen des Einwegkunststofffondgesetzes effizient und rechtskonform zu erfüllen.

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und lassen Sie uns gemeinsam die Weichen für eine nachhaltige Zukunft stellen.

Prüfung und Bestätigung Ihrer Einwegkunststoff-Meldungen

Die Einhaltung des Einwegkunststofffondgesetzes erfordert von Unternehmen die jährliche Meldung ihrer Einwegkunststoffprodukte bis zum 15. Mai. Dies beinhaltet eine detaillierte Aufschlüsselung nach Art, Masse und Kilogramm, die erstmals für das Jahr 2024 zu erfolgen hat und bis spätestens 15.05.2025 im Register DIVID abgegeben sein muss. Diese Meldungen sind entscheidend für die Berechnung der Sonderabgabe.

Bei ecocycle bieten wir Ihnen eine umfassende Dienstleistung zur Prüfung und Bestätigung Ihrer Meldungen an das Umweltbundesamt. Unsere Leistungen umfassen:

  • Detaillierte Überprüfung Ihrer Meldungen:
    Unsere Fachexperten analysieren Ihre Meldungen auf Genauigkeit und
    Vollständigkeit.
  • Professionelle Bestätigung:
    Wir stellen sicher, dass Ihre Meldung den gesetzlichen Anforderungen entspricht und von einem registrierten Prüfer bestätigt wird.
  • Fristgerechte Einreichung:
    Wir unterstützen Sie dabei, die Einhaltung der gesetzlichen Fristen sicherzustellen.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihre Pflichten im Rahmen des Einwegkunststofffondgesetzes professionell und fristgerecht zu erfüllen.

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder um Ihre individuellen Anforderungen zu besprechen.

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Dirk Stolze

Geschäftsführer

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