Für Unternehmen, die als Hersteller und Händlerie mehr als 80 t Glas, 50 t Papier, Pappe, Kartonage oder 30 t sonstige Materialien als Verpackungen in Verkehr bringen, endet am 1. Mai 2018 die gesetzliche Frist zur Abgabe der Vollständigkeitserklärung (VE) für das Berichtsjahr 2017.

Eine nicht rechtzeitige Abgabe der VE kann empfindliche Bußgelder der Umweltbehörden nach sich ziehen.

Die Vollständigkeitserklärung ist ausschließlich elektronisch in dem dafür vorgesehenen IHK-Online-Register unter www.ihk-ve-register.de abzugeben.

Abgabe der Vollständigkeitserklärung zum letzten Mal bei der IHK

Zum 1. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen sich alle Hersteller, Importeure und häufig auch Händler mit eigenen zusätzlichen Verpackungen weitere Registrierungs- und Meldepflichten gegenüber der neuen Zentralen Stelle Verpackungsregister erfüllen.

Erstmals ist dort auch zum 1. Mai 2019 die VE für das Berichtsjahr 2018 zu hinterlegen.

Die ecocycle GmbH informiert Sie gerne über das neue Verpackungsgesetz, sprechen Sie uns einafach an: Unser Kontaktformular