Am 30. März 2017 hat der Deutsche Bundestag den Entwurf der Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung – GewAbfV) in der durch die Maßgabebeschlüsse des Bundesrates vom 10. Februar 2017 und den Kabinettbeschluss vom 22. Februar 2017 geänderten Fassung beschlossen. Damit ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen und die Novelle kann zeitnah in Kraft treten. Die Verkündung wird noch im April erfolgen, so dass die Verordnung in den maßgeblichen Teilen am 1. August 2017 in Kraft treten wird.

Die Novelle regelt die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen dergestalt, dass diese zukünftig nach Stoffströmen getrennt zu sammeln und vorrangig der Vorbereitung zur Wiederverwendung und dem Recycling zuzuführen sind. Nicht getrennt gehaltene Abfallgemische sind einer Vorbehandlung beziehungsweise Aufbereitung zuzuführen.

Betroffen sind auch alle Erzeuger und Besitzer von Abfällen. Es sind nicht unwesentliche Dokumentationspflichten zu berücksichtigen.

Die Novelle stand und steht durchaus in der der Kritik vieler Branchenverbände.