Der Bundestag hat Donnerstagabend, 30. März 2017, dem Verpackungsgesetz zugestimmt. Hauptziel des Gesetzes ist es, wesentlich mehr Abfälle aus privaten Haushalten zu recyceln. Außerdem sollen Hersteller stärker dazu angehalten werden, ökologisch vorteilhafte und recyclingfähige Verpackungen zu verwenden.
Die dualen Systeme müssen ab 2019 höhere Recycling-Quoten erfüllen. Diese gelten für alle Verpackungen, die bei dualen Systemen lizenziert sind. Die Recycling-Quote für Kunststoffverpackungen steigt bis zum Jahr 2022 von heute 36 Prozent auf 63 Prozent. Die Recycling-Quoten bei Metallen (heute bei 60 Prozent), Papier (70) und Glas (75) steigen bis 2022 auf 90 Prozent an.
Um einen fairen Wettbewerb und einen konsequenten Vollzug zu gewährleisten, wird eine Zentrale Stelle eingerichtet, die von den Produktverantwortlichen, das heißt von Industrie und Handel, finanziert wird.
Die Zentrale Stelle dient als Registrierungs- und Standardisierungsstelle. Hierdurch ergeben sich auch für die Produktverantwortlichen neue umfangreiche Verpflichtungen. z.B. eine Registrierungspflicht und neue Meldepflichten.
Das Gesetz bedarf als Einspruchsgesetz nicht der Zustimmung durch den Bundesrat, ein Einspruch durch den Bundesrat wird nach den derzeitigen Meldungen nicht erwartet.