Das Bundesumweltministerium (BMUB) gibt den Fachkreisen und Verbänden Gelegenheit zur Stellungnahme:

„Das Bundesumweltministerium (BMUB) hatte im Oktober letzten Jahres einen
Arbeitsentwurf für ein Wertstoffgesetz (WertstoffG-AE) veröffentlicht.
Dieser Entwurf wurde im ersten Halbjahr 2016 mit den beteiligten Kreisen,
Ländern und Kommunen intensiv erörtert und in vielen Punkten
weiterentwickelt. Dabei hat sich jedoch gezeigt, dass ein umfassendes
Wertstoffgesetz, welches die Produktverantwortung auf sogenannte
stoffgleiche Nichtverpackungen erweitert, derzeit nicht konsensfähig ist.
Insbesondere der grundsätzliche Konflikt über die Verantwortung für die
Sammlung von Verpackungsabfällen und von stoffgleichen Nichtverpackungen
konnte nicht beigelegt werden.

Vor diesem Hintergrund hat das BMUB nun einen Entwurf für ein
Verpackungsgesetz vorgelegt, der die zentralen Anliegen einer ökologischen,
effizienten und bürgerfreundlichen Weiterentwicklung der haushaltsnahen
Wertstoffsammlung umsetzt. Auf eine Erweiterung der Produktverantwortung
wird dabei jedoch verzichtet. Eine flächendeckende gemeinsame Erfassung von
Verpackungsabfällen und stoffgleichen Nichtverpackungen wird somit nicht
mehr vorgeschrieben. Allerdings soll die Zusammenarbeit zwischen Kommunen
und dualen Systemen bei der freiwilligen Einführung einer einheitlichen
Wertstoffsammlung erleichtert werden.

Die übrigen wesentlichen Elemente des WertstoffG-AE werden jedoch
beibehalten, insbesondere die deutliche Erhöhung der
Recycling-Anforderungen, die Berücksichtigung der Recycling-Fähigkeit bei
den Lizenzentgelten der dualen Systeme sowie die Errichtung einer Zentralen
Stelle. Außerdem sollen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
weiterhin stärkere Einfluss- und Steuerungsmöglichkeiten hinsichtlich der
haushaltsnahen Sammlung von Verpackungsabfällen erhalten, mit denen sie die
Entsorgungsaufgaben vor Ort entsprechend ihren Bedürfnissen ausgestalten
können.“

Hierzu wurden der Entwurf des 2016-08-10_BMUB_ENTWURF VerpackG und die rechtliche Begründung (2016-08-10_BMUB_ENTWURF Begründung VerpackG)an die beteiligten Kreise versendet.

Stellungnahmen können bis zum 5. September 2016 abgegeben werden.

Am 6. September 2016 findet in Bonn hierzu eine mündliche Anhörung statt.