Verpackungsanalyse

Hier geht es um die Feststellung, ob produktverantwortliche Hersteller ihre Pflichten in Bezug auf die Beteiligung von Verpackungen an Rücknahmesystemen erfüllt haben. Prüfungspflichtig sind jeweils größere Hersteller.

Wir sind hier als registrierte Prüfer tätig. Wir prüfen Vollständigkeitserklärungen nach dem Verpackungsgesetz auf Grundlage von normierten, softwaregestützten Prozessen. Diese sind zugleich Voraussetzung und Grundlage für eine Vielzahl von Prüffällen mit nachgewiesen hoher Qualität.

Neben typischen Abstimmungen, Berechnungen und Kontrollen sind dabei vor allem Aufbau- und Funktionsprüfungen ein zentrales Element unserer Prüfung.

Prüfung der Recyclingfähigkeit

Wir bewerten die Recyclingfähigkeit als eigenständige absolute Bewertungsgröße zur Schließung von Stoffkreisläufen und der damit verbundenen, ökologischen und ökonomischen Wertschöpfung. Letztere stets im Kontext zum Merkmal „Wertstoff“.

Die Recyclingfähigkeit ist die individuelle graduelle Eignung einer Verpackung oder eines Erzeugnisses, in der Nachgebrauchsphase tatsächlich materialidentische Neuware zu substituieren; „tatsächlich“ meint hierbei, dass Erfassungs- und Verwertungsstrukturen im industriellen Maßstab die Voraussetzung bilden.

Vollständigkeits­erklärung

Hersteller und Vertreiber, die jährlich mehr als z. B. 30 t systembeteiligungspflichtige Kunststoffverpackungen in Verkehr bringen, müssen jährlich eine Vollständigkeitserklärung über die von Ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungsmaterialien bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister hinterlegen.

Unsere Sachverständigen für Verpackungsentsorgung unterstützen Sie bei der Datenermittlung, bewahren Sie vor den Fallstricken der Gesetzesvorgaben und bestätigen Ihre Vollständigkeitserklärung mit der gesetzlich geforderten elektronischen Signatur.

Anlagenprüfung

„Letztverwerter“ sind die Betreiber von Anlagen, die aus Abfall bzw. Sekundärrohstoff wieder marktgängige Produkte herstellen. Dieser Status bildet die wirtschaftliche Grundlage dieser Unternehmen:

Nur Letztverwerter sind berechtigt Abfallmengen aus der Sortierung Dualer Systeme zu verarbeiten. Die Statusfeststellung erfolgt im zweijährigen Rhythmus und darf nur durch bestimmte Prüfer durchgeführt werden. Wir zählen dazu.

Mengenstromprüfung

Der Gesetzgeber verlangt im Rahmen der Produktverantwortung von vielen Herstellern / Vertreibern die Führung eines Mengenstromnachweises und die Dokumentation der erforderlichen Quoten.

Wir beraten Sie zur Erstellung des Mengenstroms bzw. prüfen Ihre Dokumentation und Ihren Mengenstrom nach den gesetzlichen Vorgaben des Verpackungsgesetzes und der „Prüfleitlinien Mengenstromnachweis Systeme“ der Zentralen Stelle Verpackungsregister.

Sortieranalysen

Sortieranalysen sind die Grundlage für die Steuerung und Kontrolle abfallwirtschaftlicher Ziele, insbesondere im Hinblick auf die quantitative und qualitative Steigerung der Verwertung. Sie sind unabdingbare Voraussetzung für eine faire Erfolgs- und Kostenverteilung im Bereich der Wertstofftonne zwischen Kommunen und dualen Systemen bzw. bei der Mitbenutzung der blauen Papiertonne. Sortieranalysen dienen auch als Messkriterium für die Leistungsfähigkeit der abfallwirtschaftlichen Logistik und die Trennung von Gemischen. Mit einer auf Fachwissen und Erfahrung aufbauenden Methodik sichern wir das Ergebnis über folgende Festlegungen ab:

  • den generellen Versuchsaufbau
  • den Stichprobenumfang (Einzelgröße, Periodik)
  • die Sortiertiefe (Fraktionen, Zuordnungen)
  • die Dokumentation.

Die Sortieranalyse führen wir entweder selbst durch oder überwachen das Vorgehen der Auftraggeber im Hinblick auf eine (unstrittige) Verwertung der Ergebnisse.

Beratung

Die langjährige intensive Auseinandersetzung mit Themen aus den Bereichen Abfall- und Sekundärrohstoffwirtschaft sowie beruflicher Qualifikation im kommunalen Sektor ist die Grundlage für unsere breite Beratungskompetenz in diesem Themenbereich. Dabei beziehen wir bei Bedarf auch verbundene Unternehmen oder externe Fachleute ein (z.B. Rechtsanwälte, Ingenieure, Informatiker) und stellen unseren Mandanten mittelbar auch Informationen aus einem breiten Branchennetzwerk zur Verfügung.

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